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Sehr geehrte Athleten, sehr geehrter Eventgast,

wir freuen uns, Sie als tg-trainingsplan Eventteilnehmer begrüßen zu dürfen. Wir haben Ihr Event sorgfältig geplant und alle für Ihre Zufriedenheit notwendigen Maßnahmen getroffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie hier in unseren Event- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Bitte lesen Sie daher alle Punkte sorgfältig durch!

Diese Event- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Eventvertrag.

1. Rechtsgrundlage

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und tg-trainingsplan zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des §§ 651 a –m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Eventveranstalter §§ 4 – 11 BGB-Info V (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) füllen diese aus.

2. Abschluss des Reisevertrages

2.1 Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Kunde tg-trainingsplan den Abschluss des Campvertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibung zum Event und die ergänzenden Informationen von tg-trainingsplan.

2.2 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von tg-trainingsplan herausgegeben werden, sind für tg-trainingsplan und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich.

2.3 Die Buchung kann schriftlich, per Telefax oder auf elektrischem Weg (Internetanmeldung, Mail) erfolgen. Bei Anmeldung erhält der Kunde innerhalb 48 h nach Buchung eine Buchungsbestätigung.

2.4 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Begleitpersonen, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.

2.5 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von tg-trainingsplan zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

2.6 Wartelisteneinträge gelten nicht als Buchung. Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Platz anzunehmen – es kommt kein Vertrag zu Stande. Der Kunde bezahlt dabei kein Entgelt. Sobald ein Platz frei wird, bekommt er die Möglichkeit sich zahlungspflichtig anzumelden.

3. Bezahlung

3.1 tg-trainingsplan darf Zahlungen auf den Camppreis  nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden die Buchungsbestätigung übermittelt wurde. Nach der Zusendung der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 %innerhalb einer Woche pro Person des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. (Ausnahme Alp Bodensee Tour: Hier ist eine Komplettzahlung des Betrages mit der Anmeldung fällig, da es sich hierbei um einen Unkostenbeitrag handelt). Die Restzahlung inklusive aller Zusatzleistungen wird 4 Woche vor Campbeginn fällig.

3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist tg-trainingsplan berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Campvertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.3 zu belasten. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mehrkostenpauschale zu erheben.

3.3 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Campreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Campvertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen.

4. Leistungsänderungen

4.1 tg-trainingsplan ist verpflichtet dem Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Campleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von tg-trainingsplan über die Änderungen gegenüber uns geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn vor Campbeginn/Stornokosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Campbeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber tg-trainingsplan unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 tg-trainingsplan verlangt eine Bearbeitungsgebühr von 75,- Euro bei einer frühzeitigen Stornierung.

5.2 Tritt der Kunde vor Campbeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert tg-trainingsplan der Anspruch auf den Camppreis. Stattdessen kann tg-trainingsplan, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Campvorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Camppreis verlangen.

5.3 tg-trainingsplan hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Campbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Campreis pauschalisiert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Campleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Bis 45 Tage vor Reiseantritt 25 %
Ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
Ab 29. bis 20. Tag vor Reise antritt 50 %
Ab 19. bis 14. Tage vor Reiseantritt 80 %
Ab 13. bis 4. Tage vor Reiseantritt 90 %
Ab dem 3. Tag bis zum Tag der Reise und bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises.

5.4 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine Reisekrankenversicherung sind nicht im Reisepreis erhalten. tg-trainingsplan empfiehlt dringend den Abschluss dieser Versicherungen.

5.5 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6. Umbuchungen, Ersatzperson

6.1 Generelle Voraussetzungen für Umbuchungen ist die Verfügbarkeit der Einzelleistung (z.B. Zimmerkapazität).

6.2 Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Campvertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.3 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6.3 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines angemeldeten Teilnehmers, ist tg-trainingsplan berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzpersonen haften als Gesamtschuldner für den Camppreis. tg-trainingsplan kann dem Wechsel in der Person des Campgastest widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Camps nicht genügt oder gesetzliche Vorschrfiten oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Mehrkosten betragen in der Regel EUR 15,- je Person.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Campleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

tg-trainingsplan behält sich eine Absage der Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl und unvorhergesehenen Ereignissen vor. Im Fall einer Absage durch tg-trainingsplan wird die volle Teilnahmegebühr rückerstattet.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründe

tg-trainingsplan kann den Campvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von tg-trainingsplan nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält.

10. Haftungsausschluss

10.1 Die Teilnahme bei den Camps und Fahrten erfolgt auf eigenes Risiko. Mit der Anmeldung bestätige ich tg-trainingsplan als Organisation, ihn von jeglicher Haftung bei Unfällen noch sonstiger unvorhergesehener Ereignisse zu entbinden. Mit Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen die Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Eine Haftung von tg-trainingsplan, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Kleidungsstücke und anderen Gegenständen.

10.2 tg-trainingsplan haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen angeboten werden (z.B. Hotel, Massage, Beförderungsleistungen), wenn diese Leistungen in der Campausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisennden erkennbar als nicht Bestandteil der Campleistungen des Veranstalters sind.

10.3 tg-trainingsplan haftet jedoch für Leistungen, welche die Unterbringung während der Camps beinhaltet oder wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufkläruungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist.

10.4 Die tg-trainingsplan GbR haftet nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Wenn Sport- oder Trainngsgeräte trotz ordnungsgemäßer Einführung ursachgemäß gehandhabt werden, bleibt tg-trainingsplan von der Haftung unberührt.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen

11.1 Ansprüche wegen Nichterbringuung des Camps §§651 c bis f hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertragliche vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung des Camps geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber tg-trainingsplan unter der nachfolgend / vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen.

11.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, Körpers und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung tg-trainingsplan oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von tg-trainingsplan beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von tg-trainingsplan oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von tg-trainingsplan beruhen.

11.3 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

11.4 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Campendes folgt.

11.5 Schweben zwischen dem Kunden und tg-trainingsplan Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder tg-trainingsplan die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Passvorschriften

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlichen Impfungen sowie Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Die Krankenversicherungskarte sollte bei den Events mitgeführt werden.

13. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und tg-trainingsplan findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auf für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen tg-trainingsplan im Ausland für die Haftung von tg-trainingsplan dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14. Gerichtsstand

14.1 Der Kunde kann tg-trainingsplan nur an dessen Sitz verklagen.

14.2 Für Klagen von tg-trainingsplan gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Campvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Person sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von tg-trainingsplan vereinbart.

15. Datenschutz

15.1 Die Erhebung und Verarbeitung alles personenbezogenen Daten erfolge nach deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

15.2 Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die elektronische Speicherung und Verarbeitung sowie Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum ausschließlichen Zweck der Durchführung der Veranstaltung ein.

16. Bildnisverwertung

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen, zeitlich und örtlich uneingeschränkt, in allen Medien, veröffentlicht oder sonst genutzt werden dürfen.

17. Radfahren in unseren angebotenen Zielgebieten

Der Kunde ist für die Einschätzung seines Gesundheitszustandes selber verantwortlich. Der Teilnehmer muss vor dem Camp / Fahrt selbst prüfen, ob die Teilnahme an der Sport- und anderen Freizeitaktivitäten mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist. Eine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden kann von tg-trainingsplan nicht übernommen werden. Der Teilnehmer hat die jeweiligen Straßenverkehrsordnung zu beachten, einzuhalten und nach seinem Können sich im Straßenverkehr zu bewegen.

Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Vertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:

„§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

Veranstalter

tg-trainingsplan (G&G GbR)
Weißenauer Halde 20
88214 Ravenburg
 
Telefon 0751 5092197
Telefax 0751 5092198
E-Mail info@tg-trainingsplan.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.